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ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

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Der FUNRALLY Experience Club (im Nachfolgenden „Veranstalter“ genannt) legt ausschließlich die nachstehenden Teilnahme-, und Zahlungsbedingungen zugrunde. Abweichende Vertragsbedingungen eines Teilnehmers oder von ihm in die Vertragsabwicklung eingesetzten Dritten, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

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Teilnahme und Akkreditierung

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Die Teilnehmer/-innen benötigen keine Renn-Lizenz, um an einem Event des FUNRALLY Experience Club teilzunehmen. Zugelassen wird, wer sich mit einem fahrtüchtigen, verkehrstauglichen Fahrzeug (gültige §57A Plakette (HU, AU, länderspezifische, technische Fahrzeugüberprüfung)) und gültigem Führerschein akkreditiert. Jedes Team umfasst mindestens eine Person samt Fahrzeug, mehr Personen pro Team sind entsprechend der Zulassung des Fahrzeuges möglich.

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Die Zuteilung der Plätze erfolgt nach Eingangsdatum der vollständigen Anmeldung und Bezahlung der Startgebühr. Mit der Anmeldung bestätigt jedes Team zum Rallyestart:

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  1. Dass der Fahrzeug-Lenker einen für den europäischen und ggf. außereuropäischen Straßenverkehr gültigen Führerschein besitzt,

  2. Die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeuges für den europäischen und ggf. außereuropäischen Straßenverkehr,

  3. Das Bestehen einer gültigen und gedeckten Kfz-Haftpflichtversicherung für den europäischen und ggf. außereuropäischen Raum,

  4. Die Anerkennung dieser Bedingungen durch den Zulassungsbesitzer, den Fahrer und aller Begleitpersonen durch die Anmeldung

 

Sonderkennzeichen (z.B. Blaue, Grüne und vergleichbare ausländische Kennzeichen) werden zu einem FUNRALLY-Event nicht zugelassen.

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Der Veranstalter übernimmt keine Haftung und Gewähr im Falle straßenpolizeilicher oder zollrechtlicher Vorkommnisse. Alle Fahrzeuge müssen der StVO entsprechen. Bei wesentlichen Veränderungen sowie bei vorliegenden schwerwiegenden technischen Mängeln kann das Fahrzeug von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

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Bei dieser als „FUNRALLY-Event“ titulierten Veranstaltung handelt es sich nicht um eine solche des Motorsports. Die Straßenverkehrsregeln, besonders die zulässigen Höchstgeschwindigkeitsbeschränkungen und alle sonstigen gesetzlichen Bestimmungen der durchquerten Länder, sind unbedingt einzuhalten.

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Nur akkreditierte Teams sind zur Teilnahme an dem FUNRALLY-Event berechtigt. Zur Akkreditierung müssen auf Verlangen des Veranstalters folgende Unterlagen vorgelegt werden:

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  1. Gültige Zulassung des Fahrzeuges

  2. Gültiger Führerschein jedes Fahrers

  3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den europäischen und ggf. außereuropäischen Raum

 

Einreisebestimmungen

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Es ist Sache der Teilnehmer, sich notwendige Dokumente für die Einreise in die von ihnen durchfahrenen Länder zu beschaffen bzw. um die Einreise-, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften der jeweiligen Länder zu kümmern. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr im Falle straßenpolizeilicher oder zollrechtlicher Vorkommnisse und/oder daraus abgeleiteter Forderungen.

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Programmänderungen

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Der Veranstalter behält sich Änderungen am Programm oder an einzelnen Teilen des FUNRALLY-Events vor. Bei Vorliegen zwingender Gründe, wie einer Naturkatastrophe, Unruhen oder ausdrücklicher Reisewarnungen des Außenministeriums, kann der Veranstalter das Event absagen bzw. Änderungen hinsichtlich Streckenführung und Zeitplan veranlassen. Bei Absage der Veranstaltung vor dem Start wird die Teilnahmegebühr, abzüglich einer Verwaltungsgebühr in der Höhe von 25%, erstattet. Darüber hinaus lassen sich bei Absage der Veranstaltung keine finanziellen Forderungen gegenüber dem Veranstalter ableiten.

 

Preise und Leistung

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Die Start- bzw. Teilnahmegebühr ist der Website bzw. dem Anmeldeformular zu entnehmen und bezieht sich auf Privatpersonen ohne gewerblichen oder kommerziellen Hintergrund.

Die Start- bzw. Teilnahmegebühr beinhaltet die Gesamtorganisation und das Teilnehmerhandling sowie den Support vor, während und nach dem Event.

Bei Den Roadtrips, Offroad-Touren und Expeditionen sind in der Regel die Routenausarbeitung und -zusammenstellung samt Alternativrouten, Hinweise zu Übernachtungsmöglichkeiten und Camping-Spots, Empfehlungen zu Sehenswürdigkeiten und zum Nachtleben, Fahrzeugaufkleber für jedes teilnehmende Fahrzeug (Logos, Domainaufkleber, Startnummern, etc.), Rallye-Shirts oder Hoodies & weitere Merchandising-Artikel sowie tägliche Handouts/Routenempfehlungen und Urkunden beinhaltet.

Alle weiteren Kosten, die dem Teilnehmer auf einem FUNRALLY-Event entstehen (z.B. Kraftstoff, Maut, ev. Fährkosten, Verpflegung, Übernachtung) übernimmt der Teilnehmer selbst.

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Sponsoring

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Den teilnehmenden Teams ist die Akquise teamspezifischer Sponsoren ausdrücklich gestattet. Dies bezieht sich ebenso auf kommunikative Präsenz (z.B. Aufkleber), Produktwerbung (z.B. Give-aways) und PR- sowie Medienaktivitäten. Sponsorings für das gesamte Startfeld sind ausschließlich dem Veranstalter vorbehalten. Dies schließt Integration von Sponsoren auf Kommunikationselementen (z.B. Fahrzeugbeklebung) ein.

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Rücktritt des Teilnehmers

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Im Falle eines Rücktritts durch den Teilnehmer wird die Start- bzw. Teilnahmegebühren nicht erstattet. Diese Regelung hat ihre Begründung darin, dass unmittelbar nach der Anmeldung bereits kostenpflichtige Leistungen seitens des Veranstalters erbracht werden. Der Teilnehmer stimmt dieser Vorgehensweise mit seiner Anmeldung ausdrücklich zu.

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Haftungsausschluss

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Der Veranstalter lehnt ausdrücklich jede Haftung für Personen, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Teilnehmern, Begleitpersonen, Zulassungsbesitzern sowie Dritten ab. Die Fahrer haften bei Übertretung der gesetzlichen Bestimmungen in allen bereisten Ländern. Anwendbar ausschließlich materielles österreichisches Recht.

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Die Teilnehmer (Fahrer, Bei-/Mitfahrer, Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihrem Fahrzeug verursachten Schäden.

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Die Teilnehmer (Fahrer, Bei-/Mitfahrer, Eigentümer und Halter) erklären mit der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen

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  1. den Veranstalter sowie mit der Durchführung dieser Veranstaltung betrauten Personen,

  2. alle Sponsoren und deren Mitglieder und Mitarbeiter,

  3. Behörden, Servicedienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,

  4. den Straßenerhalter, falls Schäden aufgrund der Beschaffenheit der bei der Veranstaltung befahrenen Straßen auftreten

  5. Die Erfüllungs- und Verrichtungshilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden, die durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, aufgrund einer vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder einer Erfüllungshilfe des enthafteten Personenkreises.

 

Der Haftungsausschluss wird mit der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher oder außervertraglicher Haftung sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Versicherungen sind ausschließlich Sache der Teilnehmer.

Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit dem Veranstalter ist Zwettl (Österreich). Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er diese Bedingungen vorbehaltlos akzeptiert.

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Bildmaterial

 

Der Teilnehmer stimmt zu, dass bewegtes und unbewegtes Bildmaterial, auf dem er, sein Team oder sein Fahrzeug zu erkennen sind sowie Bildmaterial, welches er freiwillig dem Veranstalter zur Verfügung stellt, durch diesen vor, während und nach der Veranstaltung werblich und unentgeltlich genutzt werden darf. Er verzichtet ausdrücklich und dauerhaft auf sein Persönlichkeits- und Urheberrecht.

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Zahlungsbedingungen

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Der Start- bzw. Teilnahmegebühr ist bei Anmeldung fällig. Wurde die Start- bzw. Teilnahmegebühr nicht innerhalb von 2 Wochen auf das angegebene Konto eingezahlt, ist der Veranstalter berechtigt, den Startplatz anderweitig zu vergeben. Zahlungen haben schuldbefreiende Wirkung erst mit Eingang auf einem vom Veranstalter angegebene Konto.

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Abtretung

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Eine Abtretung der dem Teilnehmer aus der Geschäftsbeziehung erwachsenden Ansprüche ist nur wirksam, wenn der Veranstalter hierzu die schriftliche Zustimmung erteilt hat.

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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

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Erfüllungsort ist Zwettl (Österreich). Mit allen Teilnehmern wird Zwettl als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.

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Teilunwirksamkeit

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Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

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