top of page

​

FUNRALLYE - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs)

​

Der Veranstalter legt ausschließlich die nachstehenden Geschäfts-, und Zahlungsbedingungen zugrunde. Abweichenden Vertragsbedingungen eines Teilnehmers oder von ihm in die Vertragsabwicklung eingesetzten Dritten, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

​

Teilnahme und Akkreditierung

​

Die Teilnehmer/-innen benötigen keine Renn-Lizenz, um an der  FUNRALLYE teilzunehmen. Zugelassen wird, wer sich mit einem fahrtüchtigen, verkehrstauglichen Fahrzeug (gültige §57A Plakette (HU, AU, länderspezifische, technische Fahrzeugüberprüfung)) und gültigem Führerschein akkreditiert. Jedes Team umfasst mindestens zwei Personen. Mehr Personen pro Team sind entsprechend der Zulassung des Fahrzeuges möglich.

​

Die Zuteilung der Startplätze erfolgt nach Eingangsdatum der vollständigen Anmeldung und Bezahlung der Startgebühr. Mit der Anmeldung bestätigt jeder Teilnehmer zum Rallyestart:

​

  1. Den Besitz eines für den europäischen und gegebenenfalls außereuropäischen Straßenverkehr gültigen Führerschein,

  2. Die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeuges für den europäischen und gegebenenfalls außereuropäischen Straßenverkehr,

  3. Das Bestehen einer gültigen und gedeckten Kfz-Haftpflichtversicherung für den europäischen und außereuropäischen Raum,

  4. Die Anerkennung dieser Bedingungen durch den Zulassungsbesitzer, Fahrer und Begleitperson durch die Anmeldung

 

Sonderkennzeichen (z.B. Blaue, Grüne und vergleichbare ausländische Kennzeichen) werden zur FUNRALLYE nicht zugelassen.

​

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung und Gewähr im Falle straßenpolizeilicher oder zollrechtlicher Vorkommnisse. Alle Fahrzeuge müssen der StVO entsprechen. Bei wesentlichen Veränderungen sowie bei vorliegenden schwerwiegenden technischen Mängeln kann das Fahrzeug von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

​

Bei dieser als „FUNRALLYE“ titulierten Veranstaltung handelt es sich nicht um eine solche des Motorsports. Die Straßenverkehrsregeln, besonders die zulässigen Höchstgeschwindigkeitsbeschränkungen der durchquerten Länder, sind unbedingt einzuhalten. Das Ziel der FUNRALLYE ist es ausdrücklich nicht, als erster mit seinem Fahrzeug ein Ziel zu erreichen.

​

Der Zeitpunkt und Ort der Akkreditierung wird rechtzeitig bekannt gegeben. Nur akkreditierte Teams sind zur FUNRALLYE Teilnahme berechtigt. Zur Akkreditierung müssen auf Verlangen des Veranstalters folgende Unterlagen vorgelegt werden:

​

  1. Gültige Zulassung des Fahrzeuges

  2. Gültiger Führerschein für jeden Fahrer

  3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den europäischen und außereuropäischen Raum

 

Einreisebestimmungen

​

Es ist Sache der Teilnehmer, sich notwendige Dokumente für die Einreise in die von ihnen durchfahrenen Länder zu beschaffen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung und daraus abgeleitete Forderungen.

​

Programmänderungen

​

Der Veranstalter behält sich Änderungen am Programm oder an einzelnen Teilen der Rallye vor. Der Veranstalter behält sich vor, bei Vorliegen zwingender Gründe, wie einer Naturkatastrophe, Unruhen oder ausdrücklicher Reisewarnungen des Außenministeriums die Veranstaltung abzusagen bzw. Änderungen hinsichtlich Streckenführung und Zeitplan zu veranlassen. Bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter vor dem Start wird die Teilnahmegebühr, abzüglich einer Verwaltungsgebühr in der Höhe von 25%, erstattet. Darüber hinaus lassen sich bei Absage der Veranstaltung keine finanziellen Forderungen gegenüber dem Veranstalter ableiten.

 

Preise und Leistung

​

Die Startgebühr ist der Website bzw. dem Anmeldeformular zu entnehmen. Die Startgebühr bezieht sich auf Privatpersonen ohne werblichen oder kommerziellen Hintergrund.

Die Startgebühr beinhaltet die Gesamtorganisation und Teilnehmerhandling, Routenzusammenstellung samt Alternativrouten, Hinweise zu Hotel- und Übernachtungsmöglichkeiten und Empfehlungen zu Sehenswürdigkeiten und Nachtleben, Fahrzeugaufkleber für jedes teilnehmende Fahrzeug (Logos, Domainaufkleber, Startnummern, etc.), Rallyebooklet und Roadbooks, Rallye-Shirt sowie tägliche Handouts für die Teilnehmer, Welcome-Drinks am Zielort, Urkunden.

Alle weiteren Kosten, die dem Teilnehmer auf der Tour entstehen (z.B. Kraftstoff, Maut, Fährkosten, Verpflegung, Übernachtung) übernimmt der Teilnehmer selbst.

​

Sponsoring

​

Den teilnehmenden Teams ist die Akquise teamspezifischer Sponsoren ausdrücklich gestattet. Dies bezieht sich ebenso auf kommunikative Präsenz (z.B. Aufkleber), Produktwerbung (z.B. Give-aways) und PR- sowie Medienaktivitäten. Sponsorings für das gesamte Startfeld sind ausschließlich dem Veranstalter vorbehalten. Dies schließt Integration von Sponsoren auf Kommunikationselementen (z.B. Fahrzeugbeklebung) ein.

​

Rücktritt des Teilnehmers

​

Im Falle eines Rücktritts durch den Teilnehmer werden die Startgebühren nicht erstattet. Diese Regelung hat ihre Begründung darin, dass unmittelbar nach der Anmeldung bereits kostenpflichtige Leistungen seitens des Veranstalters erbracht werden. Der Teilnehmer stimmt dieser Vorgehensweise mit seiner Anmeldung ausdrücklich zu.

​

Haftungsausschluss

​

Der Veranstalter lehnt ausdrücklich jede Haftung für Personen, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Teilnehmern, Begleitpersonen, Zulassungsbesitzern sowie Dritten ab. Die Fahrer haften bei Übertretung der gesetzlichen Bestimmungen in allen bereisten Ländern. Anwendbar ausschließlich materielles österreichisches Recht.

​

Die Teilnehmer (Fahrer, Bei-/Mitfahrer, Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihrem Fahrzeug verursachten Schäden.

​

Die Teilnehmer (Fahrer, Bei-/Mitfahrer, Eigentümer und Halter) erklären mit der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen

​

  1. den Veranstalter sowie mit der Durchführung dieser Veranstaltung betrauten Personen,

  2. alle Sponsoren und deren Mitglieder und Mitarbeiter,

  3. Behörden, Servicedienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,

  4. den Straßenerhalter, falls Schäden aufgrund der Beschaffenheit der bei der Veranstaltung befahrenen Straßen auftreten

  5. Die Erfüllungs- und Verrichtungshilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden, die durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, aufgrund einer vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder einer Erfüllungshilfe des enthafteten Personenkreises.

 

Der Haftungsausschluss wird mit der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher oder außervertraglicher Haftung sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Versicherungen sind ausschließlich Sache der Teilnehmer.

Gerichtsstand bei Auseinandersetzungen mit dem Veranstalter ist Zwettl, Niederösterreich. Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er diese Bedingungen vorbehaltlos akzeptiert.

​

Der Teilnehmer stimmt zu, dass bewegtes und unbewegtes Bildmaterial, auf dem er, sein Team oder sein Fahrzeug zu erkennen sind sowie Bildmaterial, welches er freiwillig dem Veranstalter zur Verfügung stellt, durch diesen vor, während und nach der Veranstaltung genutzt werden darf. Er verzichtet ausdrücklich und dauerhaft auf sein Persönlichkeits- und Urheberrecht.

​

Zahlungsbedingungen

​

Der Startgebühr ist mit der Abgabe der Anmeldung fällig. Ist die Startgebühr bis max. 2 Wochen nach Abgabe der Anmeldung nicht auf das angegebene Konto eingezahlt, ist der Veranstalter berechtigt, den Startplatz anderweitig zu vergeben. Zahlungen haben schuldbefreiende Wirkung erst mit Eingang auf das vom Veranstalter angegebe Konto.

​

Abtretung

​

Eine Abtretung der dem Teilnehmer aus der Geschäftsbeziehung erwachsenden Ansprüche ist nur wirksam, wenn der Veranstalter hierzu die schriftliche Zustimmung erteilt hat.

​

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

​

Erfüllungsort ist Zwettl, Niederösterreich. Mit allen Teilnehmern wird Zwettl als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.

​

Teilunwirksamkeit

​

Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

​

bottom of page